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Trauzeugen
Wer standesamtlich heiraten möchte, benötigte bis zum 1. Juli 1998 noch Trauzeugen. Seit diesem Zeitpunkt werden
keine mehr gebraucht. Trotzdem können maximal zwei Trauzeugen, berufen werden. Das Geschlecht der Trauzeugen spielt
keine Rolle. Der Trauzeuge des Bräutigams kann also männlich oder weiblich sein. Das Gleiche gilt selbstverständlich
auch für den Trauzeugen der Braut.
Bei einer kirchlichen Trauung sind allerdings immer noch zwei Trauzeugen Pflicht. Des Weiteren müssen folgende
Grundvoraussetzungen für die Zeugen erfüllt sein: Sie müssen volljährig sein, im Besitz eines amtlichen
Personalausweis oder Reisepass sein um sich legitimieren zu können und sollten deutsch sprechen. Im Fall, dass es ein
Sprachproblem gibt, muss ein Dolmetscher hinzugezogen werden. Dieser benötigt zur Legitimation ebenfalls einen
gültigen Lichtbildausweis.
Trauzeugen bezeugen nicht nur die Heirat sondern gehen auch Pflichten ein. Diese können sein: Planung des
Junggesellenabends für den Bräutigam oder die Planung für die Party der Braut, Vertrauensperson und eine Art Pate für
die Eheleute. Als Pate stellt man dem Brautpaar seine Hilfe zur Verfügung. Diese sind beispielsweise in schwierigen
Zeiten der Ehe Aufgaben als Ratgeber und Vermittler. Aus diesen Gründe sollte genau überlegt werden, wer als
Trauzeuge in Frage kommt und wer nicht. Des Weiteren sollte man nicht allzu enttäuscht sein, wenn der ausgewählte das
Amt nicht annimmt. (sjf)
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Felix Eckerle
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Ahnenforschung-Preussen
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