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Diese Darlehensform wird auch als Amortisations- oder Tilgungsdarlehen bezeichnet.
Während der vereinbarten Zinsbindung zahlt der Darlehensnehmer eine festgelegte Jahresleistung (Annuität), die aus
einem Tilgungs- und einem Zinsanteil besteht. Durch eine fortlaufende Tilgung sinkt der Zinsanteil, während
gleichzeitig der Tilgungsanteil steigt. Nach Abzug der jährlichen Tilgung wird so nur die verbleibende Restschuld
verzinst, während die jährlichen Tilgungsbeiträge um die eingesparten Zinsen ansteigen.
Der Volksmund bezeichnet ein
Annuitätendarlehen
auch als Hypothekendarlehen, bei dem während der vereinbarten
Darlehenslaufzeit die monatliche Belastung des Darlehensnehmers konstant bleibt.
In aller Regel haben sich Banken darauf verlegt, Annuitätendarlehen mit einer Laufzeit von zehn Jahren und einem
Eingangstilgungssatz von einem Prozent zu verkaufen. Nach Ablauf dieser Zeit ist der Darlehensnehmer gezwungen, eine
Anschlussfinanzierung vorzunehmen, bei der das Risiko besteht, dass die Zinsen bereits stark angestiegen sind. Daher
liegt es oftmals im Interesse des Kunden, mit der Bank eine längere Laufzeit zu vereinbaren und ein
Annuitätendarlehen mit einer Laufzeit von 15 Jahren abzuschließen. Dabei kommt dem Darlehensnehmer entgegen, dass man
jeden Kreditvertrag nach Ablauf einer Zeit von zehn Jahren kündigen kann und weitere fünf Jahre Zeit hat zu warten,
bis ein günstigerer Zinssatz angeboten wird. Gegebenenfalls hat dann der Kreditnehmer auch die Möglichkeit, sich für
eine andere Bank zu entscheiden.
Kreditnehmer, die über höhere finanzielle Mittel verfügen, sollten sich im Vorfeld überlegen, einen höheren
Einstiegstilgungssatz zu wählen. Zwei oder drei Prozent könnten die Gesamtlaufzeit eines Kredites verkürzen und
dadurch auch die Zinskosten einer Finanzierung niedriger halten.
Als Faustregel gilt für den Kreditnehmer daher, in Zeiten niedriger Zinsen, eine hohe Tilgungsrate mit der Bank zu
vereinbaren.
Will der Kreditnehmer ein Annuitätendarlehen in Anspruch nehmen, sollten er sich beim Konditionsvergleich auch über
die Rahmenbedingungen des Kreditgebers informieren. Neben den von den Banken angebotenen "1a"- Konditionen werden
auch, und dies kommt in aller Regel dem Kunden zugute der nicht über eine hohe Kapitaldecke verfügt, "1b"-
Konditionen angeboten.
Effektivzins,
Restschuld und einfließende Nebenkosten sollten vor Vertragsabschluss daher
gegenübergestellt werden, um eine entsprechende Laufzeit mit einem festgelegten Zinssatz zu vereinbaren.
R. Jacobi
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