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Reiserücktritts Versicherung durchaus sinnvoll

Eine Reiserücktrittsversicherung fängt die Kosten bei Nichtantritt einer gebuchten Reise in einem versicherten Fall auf. Die Versicherungsgesellschaften können verschiedene Auffassungen von diesem versicherten Fall haben. So ist es unbedingt notwendig, die Versicherungsbedingungen vorher sorgfältig zu studieren, um wirklich die Reiseversicherung zu erhalten, die beabsichtigt war.

Trifftige Gründe, um eine Reiserücktrittsversicherung in Anspruch zu nehmen, wären z.B. folgende (auszugsweise):

  • Bei einem Jobwechsel, der in die Reisezeit fällt
  • Der Verlust des Arbeitsplatzplatzes bzw. die Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit
  • Eine Wiederholungsprüfung steht zur (versicherten) Reisezeit an (für Schüler und Studenten)
  • Eine Impfunverträglichkeit
  • Eine Schwangerschaft
  • Ein Schaden an Eigentum einer versicherten Person der infolge von Feuer oder Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter entsanden ist
  • Wehrdiensteinberufung
  • unerwartet schwerer Erkrankung, Tod oder Unfall
  • Für versicherte Personen, deren Hund mit zur Reise angemeldet ist:
     - Unfall des Hundes
     - unerwartet schwere Erkrankung des Hundes
     - Impfunverträglichkeit des Hundes

Diese Liste gibt lediglich einen Teil möglicher Reiserücktrittsgründe wieder und ist den jeweiligen Versicherungsbedingungen der Reiseversicherer zu entnehmen. Eine Reiserücktrittsversicherung ist in jedem Fall empfehlenswert und lohnenswert - dies werden Sie bestätigen, wenn ein Versicherungsfall eintritt, der die Reise unmöglich macht. Häufig schränken die Reiseversicherer in Ihren Bedingungen die Abschlussfrist (HanseMerkur z.B. bis 21 Tage nach Reisebuchung) sowie das Höchstalter für Personen ein. Bitte achten Sie darauf, um bei einem Reiserücktrittsgrund auch tatsächlich versichert zu sein.